DICHTHEITSPRÜFUNG

Dichtheitsprüfung ist Pflicht !!

Undichte Kanäle verursachen enorme Kosten und belasten die Umwelt. Neues WHG (Wasserhaushaltsgesetz) regelt bundesweite Prüfpflicht.

Dichtheitsprüfungen können optisch, mit Wasser oder mit Luft durchgeführt werden. Die deutschen Normen 1986-30 und 1610 regeln die Vorgehensweise im Detail.

Bei der Prüfung mit Wasser werden die Leitungen am tiefsten Punkt mit einem Absperrdichtkissen verschlossen. Anschließend wird das Leitungssystem bis 50 cm (in Abhängigkeit des Prüfverfahrens) über den Rohrscheitel des tiefsten Einlaufes z.B. Bodenablauf, oder Reinigungsöffnung der Fallleitung, mit Wasser gefüllt. Während der vorgegebenen Zeit wird dann die Wasserzugabe gemessen.

Bei der Druckprüfung mit Luft werden die Leitungen mit Absperr- und Prüfdichtkissen verschlossen. Dann wird das Leitungssystem mit Luft beaufschlagt. Hier darf eine bestimmte Menge Druck in einer vorgeschriebenen Zeit verloren gehen. Diese Prüfung variiert je nach Rohrmaterial und Regelwerk.

Gemäß DIN 1986-30 können Schmutzwasserleitungen auch optisch untersucht werden. Hier wird ausschließlich bei Auffälligkeiten (sichtbare Schäden) eine anschließende Dichtheitsprüfung mit Wasser durchgeführt. Die optische Prüfung erfolgt wie bei der herkömmlichen TV-Untersuchung mit speziellen Kanal-Kamerasystemen.